Was Sie wissen sollten!
Unsere Mitarbeiter
Unsere Freizeitleiter haben in der Regel eine theologische Ausbildung und arbeiten im Landeskirchlichen Gemeinschaftsverband in Bayern e.V. unter Jung und Alt oder einer Kirchengemeinde. Die Mitarbeiter bei Kinder-, Teeny- und Jugendfreizeiten oder für das Kinderprogramm bei Familienfreizeiten sind größtenteils Leiter und Mitarbeiter unserer Kinder- und Jugendarbeit. Sie stellen ihren Urlaub, Zeit und Kraft zur Verfügung, um mit ihren Gaben Gott auf den Freizeiten ehrenamtlich zu dienen. Vorbereitet durch ihre zum Teil langjährigen Erfahrungen und Schulungen setzen sie sich ein, damit Ihre Freizeit zu einem erholsamen Urlaub und gesegneten Tagen wird. Es kann aber vorkommen, dass nicht alles wunschgemäß und reibungslos läuft. Hier bitten wir um Nachsicht und faires Verhalten unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern gegenüber.
Preise
Wir wollen unsere Freizeitteilnehmer vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Unsere Preise sind Endpreise. Die genannten Beträge für Mehrbett- oder Doppelzimmer usw. verstehen sich immer „pro Person” und nicht pro Zimmer. Kinderpreise werden in der Regel nur im Zimmer zusammen mit zwei Vollzahlern gewährt. Bei Rund-, Städte- und Studienreisen sind die Führungen und Eintritte für die geplanten Besichtigungen in der Regel enthalten. Außer den zusätzlich angebotenen „fakultativen” Ausflügen (vor Ort zu buchen und zu bezahlen), den landesüblichen Trinkgeldern und den persönlichen Ausgaben entstehen in der Regel keine weiteren Kosten für einen guten Verlauf der Freizeit. Abweichende Regelungen (z.B. Kosten für Visum, Kurtaxe, weitere Mahlzeiten usw.) werden bei den individuellen Freizeitausschreibungen aufgeführt.
Alters- und Zielgruppen
Wir bitten, bei den einzelnen Freizeitmaßnahmen die jeweils angegebene Altersgrenze und Zielgruppe zu beachten. Ist bei der Freizeitausschreibung keine Personenoder Altersgruppe angegeben, kann jeder daran teilnehmen.
Kinder 7 - 8 Jahre,
Jungscharler 9 - 12 Jahre,
Teenager 13 - 16 Jahre,
Jugendliche 16 - 19 Jahre,
Junge Erwachsene 18 - 35 Jahre,
Jedermann ab 18 Jahre,
Singles 25 - 50 Jahre.
Jugendliche unter 16 Jahren können ohne Begleitung Erwachsener nur an den für sie vorgesehenen Kinder-, Jungschar- und Teenagerfreizeiten teilnehmen. Familienfreizeiten sind besonders für Familien mit Kindern geeignet, Kinderprogramm während der biblischen Verkündigung. Kleinkinder bis 3 Jahre müssen von den Eltern selbst versorgt werden. Das Kinderprogramm beginnt ab dem 3. Lebensjahr.
Unterkünfte
Unsere Freizeitheime, Pensionen und Hotels werden nach bestem Wissen ausgewählt. Bei der in der Ausschreibung angegebenen Kategorie kann es allerdings deutliche Unterschiede gegenüber den deutschen Qualitätsstandards geben, die jedoch landestypisch und somit nicht zu ändern sind. Da es keine international verbindliche einheitliche Kategorisierung gibt, ist auch ein Qualitätsvergleich unterschiedlicher Länder nicht möglich.
Die Ausstattung der Einzelzimmer ist oft einfacher, als die der Doppelzimmer. Bei Dreiund Mehrbettzimmern handelt es sich oft um Doppelzimmer mit einem Zustellbett, einem Klappbett, einer Couch oder auch mit Stockbetten. In manchen Ländern ist Art und Ausstattung der Duschen oft sehr einfach, ohne Duschvorhang und ohne Duschwanne, nur mit einem Brausenkopf an der Wand oder der Decke und einem Abfluss im Boden („Adria-Dusche“). Lärmbelästigungen in der Nacht sind oft unvermeidlich, da sich gerade in südlichen Ländern auf Grund des Klimas das Tagesgeschehen in die Nacht verschiebt. In den Hotels und Unterkünften können nicht alle Zimmer in „bester“ und „ruhiger“ Lage sein.
Somit müssen wir uns damit abfinden, dass die Aussicht der einzelnen Zimmer sehr unterschiedlich sein kann, oder dass möglicherweise Geräusche von der Haustechnik und vom Wirtschaftsbereich oder auch Straßenlärm zu hören sind. Um Teilnehmern/Familien mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen und den Freizeitpreis so niedrig wie möglich zu halten, haben wir Maßnahmen in Selbstversorgerhäusern im Programm. Wir bitten um Verständnis, wenn wir unsere Teilnehmer beim Küchendienst (Tischdecken, Abräumen und Geschirrspülen) um Mithilfe bitten.
Leistungsumfang
Die Leistungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Ausschreibungen. Zum normalen Standard unserer Freizeiten gehört neben guter Betreuung, täglich biblische Gespräche/ Andachten/Gottesdienste, dem Angebot zur Seelsorge, einer ansprechenden Programmgestaltung, bei Familienfreizeiten separates Kinderprogramm, gute Organisation, leihweise ein Liederheft, um gemeinsames Singen zu ermöglichen. Ausflüge sind zum Teil inklusiv wie in der Ausschreibung der einzelnen Reise beschrieben. Für Verpflegung auf der Hin- und Rückreise hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Trinkgelder sind im Reisepreis nicht enthalten.
Busreisen
Für uns fahren Omnibusunternehmer unseres Vertrauens in der Qualität von Drei-Sterne- Reisebussen oder Vier-Sterne-Fernreisebussen, z.T. mit Toilette, damit die Anreise erholsam wird. Freigepäck: 20 kg. Außerdem sind uns höchste Sicherheit durch Einhalten von Lenkzeiten, moderne, technisch sichere Fernreisebusse von größter Wichtigkeit. Im Bus gibt es keinen Anspruch auf besondere Sitzplätze. Auch können keine bestimmten Sitzplätze vorreserviert werden. Im Zweifelsfall werden die Plätze in der Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen vergeben. Falls Freizeitteilnehmer aus triftigen Gründen eine andere Fahrgelegenheit (Pkw) wählen, kann der Freizeitbetrag nicht ermäßigt werden. Normale Fahrtroute: Münchberg-Puschendorf-Nürnberg. In Puschendorf besteht die Möglichkeit, Ihren Pkw sicher zu parken.
Flug
Bei Flugreisen buchen wir Plätze bei renommierten Charter- und Linienfluggesellschaften in der Economyklasse. Eine Verpflegung an Bord des Flugzeuges ist nicht mehr selbstverständlich. Immer häufiger werden Speisen und Getränke während des Fluges nur noch gegen Bezahlung angeboten. Genaue Flugzeiten werden von den Fluggesellschaften oft erst kurze Zeit vor dem Abflugtag bekannt gegeben. Besonders bei Charterflügen sind immer wieder auch Flugzeiten am frühen Morgen oder späten Abend möglich. Es empfiehlt sich, für die Anreise zum Flughafen keine festen Bahn-Tickets oder Anschlussflüge zum Sonderpreis ohne Umbuchungsmöglichkeit zu kaufen, da es immer wieder kurzfristig zu Zeitverschiebungen kommen kann. In der Regel ist der Treffpunkt der Freizeitgruppe mindestens 2 Stunden vor Abflug am genannten Sammelpunkt.
Gepäck
Bei allen Bus- und Flugreisen werden pro Teilnehmer maximal 2 Gepäckstücke transportiert: 1 Koffer mit einem Höchstgewicht von 20 kg und 1 Handgepäckstück mit höchstens 5 kg.
Reisetag
Die An- und Abreisetage sind in erster Linie Reisetage und dienen nicht der Erholung. Unsere Freizeiten beginnen in der Regel am Anreisetag mit dem Abendessen und enden am Abreisetag mit dem Frühstück. Während der Reisetage – auch bei Busreisen – verpflegt sich jeder Teilnehmer selbst. Abweichungen von dieser generellen Regel werden ggf. in der individuellen Freizeitausschreibung genannt.
Versicherungen
Unsere Freizeiten sind nach dem Pauschalreiserecht (BGB § 651) abgesichert. Auf der Rückseite der Freizeit-/Reisebestätigung ist der Sicherungsschein aufgedruckt. Im Freizeitbetrag ist eine subsidiäre Haftpflicht- und Unfallversicherung eingeschlossen. Unsere Teilnehmerpreise enthalten keine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung. Wir empfehlen dringend innerhalb von 21 Tagen nach Datum der Reisebestätigung den Abschluss einer solchen Versicherung. Wir bitten, den Krankenversicherungsschutz für das Reiseland zu überprüfen und ggf. eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Der Reisebestätigung wird ein passendes Versicherungsangebot beigelegt, welches auf die Freizeitart abgestimmt ist.
Mindestteilnehmerzahl
Für alle in unserem Katalog ausgeschriebenen Reisen gelten bis vier Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahlen die bei den einzelnen Reisen vermerkt sind. Siehe hierzu auch Ziffer 8.3 unserer Teilnahmebedingungen!
Gesundheitsvorsorge
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Wir verweisen auch auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auch das Internet.
Zuschüsse
Ein Staatszuschuss für bayerische Familien bei Familienerholungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nähere Details sind in der LKG- oder cfr-Geschäftsstelle zu erfahren. Sollte eine staatliche Bezuschussung nicht möglich sein, ist eine Unterstützung aus unserem verbandseigenen Spendenfonds denkbar.
Ausweispapiere/ Visa
Bei Freizeitmaßnahmen ohne Vermerk ist ein Personalausweis ausreichend. Besteht in Ländern Reisepasszwang, ist es ausdrücklich vermerkt. Die Ausweispapiere müssen vor Reisebeginn noch mindestens 9 Monate gültig sein. Sollten Visa benötigt werden, wird ebenfalls ausdrücklich darauf hingewiesen. Die Beantragung geschieht gemeinsam über die cfr-Geschäftsstelle.
Sonderwünsche
Unsere Freizeiten-Zentrale ist kein Reisebüro, in welchem einzelne Reiseleistungen zusammengestellt und gebucht werden können. Wir sind vielmehr ein Gruppenreisen- Veranstalter, der über ein Jahr im Voraus die Angebote zusammenstellt und feste Kontingente bei den Leistungsträgern (Busse, Flüge, Schiffe, Häuser usw.) reservieren muss. Das bedeutet, dass wir in der Regel nur das verkaufen können, was in den einzelnen Freizeitausschreibungen angeboten wird. Im Einzelfall bemühen wir uns selbstverständlich, in begründeten Fällen auch Sonderwünsche zu erfüllen, wie zum Beispiel andere Abflughäfen, abweichende An- oder Abreise wegen Verlängerung oder Verkürzung der Freizeitteilnahme, andere Zimmer in Hotels usw.. Wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes ist diese Sonderleistung jedoch mit Kosten verbunden, die wir weiterberechnen müssen. Siehe hierzu auch Ziffer 6.5. unserer Teilnahmebedingungen.
Änderungen
Die Angebote in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung des Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir den Anmeldenden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
Freizeitbilder
Wir weisen darauf hin, dass wir von unseren Freizeitleitern aber auch von Teilnehmern immer wieder Bilder zur Verfügung gestellt bekommen zur optischen Aufwertung von unserem Freizeitkatalog. Dabei achten wir sehr darauf, dass nur Bilder verwendet werden, auf denen niemand unvorteilhaft abgebildet ist. Wir danken Ihnen, wenn Sie mit Ihrer Unterschrift bei der Anmeldung Ihr Einverständnis erklären, dass wir Bilder, auf denen Sie oder Ihre Kinder abgebildet sind, in unserem Freizeitkatalog abdrucken können.
Zeichenerklärung:
AP = Aufpreis
AZ = Anzahlung
DU = Dusche
DZ = Doppelzimmer
EZ = Einzelzimmer
HP = Halbpension
MBZ = Mehrbettzimmer
RV = Reiseveranstalter
TN = Teilnehmer
VP = Vollpension
WC = Toilette
Reiseveranstalter:
Christlicher Freizeit- und Reisedienst GmbH – cfr-bibel-tours,
Waldstraße 1, 90617 Puschendorf
Tel. 0 91 01/902 06 70, Fax 0 90 01/902 06 99
E-Mail: reisen@cfr.de
